Mietrecht

MIET- UND EIGENTUMSRECHT

Neben dem Verkehrsrecht gibt es kein Rechtsgebiet, das mehr Menschen betrifft als das Mietrecht. Nahezu jeder, der in Deutschland lebt, kommt mindestens einmal mit dem Mietrecht in Berührung, nämlich bei der Unterzeichnung eines Mietvertrags, welcher die Rechte und Pflichten beider Parteien (Mieter und Vermieter) enthält. Das Bestehen eines Mietvertrages bedeutet aber noch lange nicht, dass alle Mietfragen beantwortet sind, oder ob die im Vertrag geregelten Punkte gelten.

Unklare Gesetzgebungen und bundeslandspezifische Gerichtsentscheidungen machen das Mietrecht auch für Juristen zu einem komplizierten Feld. Dies macht es unabdingbar, sich im Falle eines Rechtsstreits an einen qualifizierten Anwalt für Mietrecht zu wenden.

Gegenstand unserer Arbeit ist u.a. die Gestaltung, Abwicklung, Aufhebung oder Beendigung eines Mietvertrages.

Auch bei Fragen zu Wohnungsmängeln, Mietminderungen, Mieterhöhungen, Schönheitsreparaturen, Renovierungen,  Modernisierungmaßnahmen, Nebenkostenabrechnungen, Untervermietungen oder Rechten und Pflichten bei der Wohnungsübergabe können sich sowohl Mieter als auch Vermieter auf uns verlassen.

In Wohnungseigentumssachen stehen wir Sondereigentümern, Wohnungseigentümergemeinschaften, Mietern und WEG-Verwaltern zur Verfügung.

Sowohl bei der prozessualen Geltendmachung Ihrer Ansprüche als auch auf der Passivseite vertreten wir Ihre Interessen vor Gericht.