Asyl- und Ausländerrecht

ASYL- UND AUSLÄNDERRECHT

Das Asyl- und Ausländerrecht regelt die Einreise, den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Aufenthaltsbeendigung von Ausländern aus Drittstaaten. Es dient damit der Steuerung und Begrenzung des Zuzugs von Ausländern in die Bundesrepublik Deutschland.

Wir unterstützen Sie bei Asylantragsverfahren und klagen für Sie bei den Verwaltungsgerichten, sofern Sie einen negativen Asylbescheid erhalten haben.

Auch bei der Beantragung behördlicher Genehmigungen zum befristeten oder unbefristeten Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland verhelfen wir Ihnen zu Ihrem Recht.

Zudem stehen wir Ihnen hinsichtlich des Nachzugs von Ehegatten, Kindern und sonstigen Familienangehörigen zur Verfügung. Dazu führen wir für Sie die Korrespondenz mit den deutschen Botschaften, um die Erlangung eines Visums zum Zwecke der Zusammenführung zu erreichen.

Des Weiteren unterstützen wir Sie bei allen Fragen zum Staatsangehörigkeitsrecht, insbesondere im Zusammenhang mit dem Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit.