Verkehrsrecht

VERKEHRSRECHT

Wurden Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt, ist sowohl bei der Durchsetzung einer adäquaten Schadensregulierung als auch bei der Abwehr von Ansprüchen Dritter (Unfallbeteiligter/Versicherer) Fachexpertise gefragt, die Ihnen grundsätzlich nur ein Anwalt bieten kann. Wir helfen Privatpersonen, Unternehmern und Versicherungsgesellschaften bei der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen.

Steht der ungerechtfertigte Vorwurf einer Unfallmanipulation oder Unfallflucht im Raum, kümmern wir uns um Ihre zivilrechtliche und strafrechtliche Vertretung. Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, prüfen wir die Erfolgsaussichten eines Vorgehens nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG).

Auch bei Fragen zur Rückabwicklung von Fahrzeugkaufverträgen, zur Geltendmachung von Gewährleistungsrechten sowie bei Problemen im Zusammenhang mit dem gutgläubigen Erwerb eines Kfz stehen wir Ihnen zur Verfügung.