IT- und Datenschutzrecht

IT- UND DATENSCHUTZRECHT

Personenbezogene Daten sind “das neue Öl” und zu einem unverzichtbaren Wert für jedes Unternehmen geworden. Auch der Gesetzgeber hat dem Rechnung getragen, indem er auf Europäischer Ebene die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) eingeführt und auf nationaler Ebene das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) aktualisiert hat. Zweck des Datenschutzes ist es, die Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen und insbesondere deren Recht auf Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten (Art. 1 Abs. 2 DSGVO). Als SCHUFA-Vertragspartner holen wir für Sie Auskünfte ein und beraten Sie über die Sie betreffenden Eintragungen.

Personen, die daran interessiert sind, ihre Rechte im Online-Umfeld zu schützen, oder Unternehmer, die eine Website in Deutschland eröffnen möchten, sollten wissen, dass die lokale Gesetzgebung Rechtsakte vorsieht, nach denen Online-Aktivitäten bis zu einem gewissen Grad reguliert werden. Wir bieten Rechtsberatung zu den wichtigsten Vorschriften, die das Online-Umfeld regeln. Benötigen Sie eine Datenschutzerklärung und oder ein Impressum nach den aktuellen Anforderungen des Datenschutzrechts, können Sie sich gerne an uns wenden.

Auch bei der Erstellung, Gestaltung oder Überprüfung von IT-Verträgen stehen wir als Ansprechpartner zur Verfügung.